Mit 100% bestanden: EU Fernpilotenschein A2!
Dieser ermöglicht legales Fliegen von Drohnen mit (etwas) weniger Beschränkungen.
Am 1.1.2021 erliess die EU neue Richtlinien zum Betrieb von UAV´s, "unmanned aerial vehicle", umgangssprachlich auch Drohne genannt.
Die neuen Richtlinien sind risikobasiert und deutlich restriktiver als die deutschen Vorgaben zuvor.
So muss zum Betrieb von Drohnen über 250g Startgewicht mindestens der kleine EU Fernpilotenschein "A3" vom Piloten gemacht werden. Desweiteren muss der Pilot beim Luftfahrtbundesamt registriert sein und es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein (>250g Startgewicht).
Und um etwas näher als 150m an unbeteiligte Personen bzw. über Wohn- und Industriegebieten fliegen zu dürfen, muss eben der grosse Fernpilotenschein "A2" vorliegen.
Näheres zum durchaus komplexen Thema gibt es zur Genüge im Internet nachzulesen.